Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 23 U 265/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18222
OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 23 U 265/95 (https://dejure.org/1999,18222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.1999 - 23 U 265/95 (https://dejure.org/1999,18222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 1999 - 23 U 265/95 (https://dejure.org/1999,18222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht des Nachgläubigers hinsichtlich der Inanspruchnahme der Erbengemeinschaft als Gesamthand oder einzelner Erben als Gesamtschuldner der Nachlassverbindlichkeiten; Leistungsverweigerungsrecht eines Miterben, soweit die Verbindlichkeit seinen Nachlaßanteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Kempten, 08.08.2002 - 3 O 2474/01

    Zulässigkeit einer der schweizerischen Herabsetzungsklage gem. Art. 522

    IPRG vertreten (OLG Frankfurt a. M., ZEV 2000, 513 mit der klaren Feststellung, dass aus deutscher Sicht deutsches Erbrecht Anwendung findet, während aus Schweizer Sicht der Nachlass dem dortigen Erbrecht unterliegt, und zust. Anm. Küpper, ZEV 2000, 514, 515 sowie BGH, Nichtannahmebeschl. v. 17.5. 2000, IV ZR 224/99).

    Ein Rechtsgutachten zur Frage, welches Recht zur Anwendung gelangt, ist letztendlich im Hinblick auf die obergerichtliche Entscheidung (BayObLGZ 2001, 203 = ZEV 2001, 483) als auch die in der höchstrichterlichen Entscheidung angedeuteten (BGH, Nichtannahmebeschl. v. 17.5. 2000, IV ZR 224/99) und in der obergerichtlichen Entscheidung (OLG Frankfurt a. M., ZEV 2000, 513) niedergelegten Rechtsauffassung zur Auslegung der hier in diesem Fall ebenfalls betroffenen Paragraphen nicht notwendig.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht